Welche Versicherung ist die Richtige für meinen Familienurlaub?


Wer mit Kindern reist, erlebt immer wieder kleine Überraschungen – da kann auch mal eine typische "Kinderkrankheit" dazwischenkommen. Daher empfehlen wir, bereits bei Buchung Ihrer Reise den exklusiven vamos Reiseschutz abzuschließen. So können Sie die Stornierungskosten im Falle eines Reiserücktritts möglichst geringhalten und sind vor Ort im Urlaubsland gut versorgt. Die Versicherung sollte direkt bei der Reisebuchung abgeschlossen werden. Planen Sie eine Autoanreise? Oder geht es für Sie und Ihre Familie mit dem Flugzeug oder per Bahn in die Ferien? Bei uns haben Sie die Möglichkeit zwischen zwei exklusiven vamos Reiseschutz-Paketen auszuwählen. Mit dem vollen Rundum-Schutz für eine sorgenfreie Urlaubszeit. Neuer Versicherungspartner ab 01.11.2024 - LTA Lifecard Travel Assistance. 

Besonders vorteilhaft: Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach der Dauer Ihrer Reise, nicht nach dem Reisepreis!

 

vamos Flug/Bahn/Schiff-Reiseschutz

  • Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung
  • Verspätungs-Versicherung
  • Reisegepäck- und Gepäckverspätungs-Versicherung
  • Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport
  • Reisehaftpflicht-Versicherung
  • Reiseunfall-Versicherung
  • Sport & Aktiv-Versicherung
  • Familien-Assistance

 



vamos Gute-Fahrt-Reiseschutz ohne SB

  • Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung
  • Verspätungs-Versicherung
  • Reisegepäck-und Gepäckverspätungs-Versicherung
  • Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport
  • Reisehaftpflicht-Versicherung
  • Reiseunfall-Versicherung
  • Sport & Aktiv-Versicherung
  • Familien-Assistance

 



Häufig gestellte Fragen

 

Frage: Sind Flüge, Bahnfahrten oder Überfahrten mit Fähren, die nicht über vamos gebucht wurden, ebenfalls versichert? 

Antwort: Ja, der vamos Flug-/Bahn-/Schiff-Reiseschutz gilt auch für nicht über vamos gebuchte Reiseleistungen, sofern der Gesamtpreis der Reise die Summe von 10.000 EUR nicht übersteigt.

Frage: Welche Verkehrsmittel sind beim vamos Gute-Fahrt-Reiseschutz abgesichert?

Antwort: Abgesichert sind alle erdgebundenen Reisen, bei denen der PKW, Bus oder Camper nicht nur zur Anreise, sondern auch zur Durchführung der gesamten Reise genutzt werden.

Frage: Wird die Versicherung auch bei Verkehrsmittel-Verspätung aktiv? 

Antwort: Ja, bei Nachreise wegen einer Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel oder zeitlich gebuchter Beförderungsdienste um mehr als zwei Stunden.

Frage: Bis zu welchem Alter sind Kinder mitversichert?

Antwort: Mitreisende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird.

Frage: Kann ich nur eine Reiserücktrittsversicherung oder nur eine Reisekrankenversicherung buchen?

Antwort: Nein, es ist nicht möglich, nur eine Reiserücktrittsversicherung oder nur eine Reisekrankenversicherung zu buchen.

Frage: Wo finde ich detaillierte Informationen zu den Leistungen der Versicherung?

Antwort: Die genauen Informationen zu den Leistungen der Versicherung finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Anhang des Angebots.

 

Frage: Bis zu welchem Alter sind Kinder mitversichert?

Antwort: Mitreisende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird.

Frage: Bis wann muss die Versicherung abgeschlossen sein?

Antwort: Die Versicherung muss bei Buchung der Reise oder spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Liegen zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage, muss der Reiseschutz sofort bei Buchung der Reise oder spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage abgeschlossen werden.

Frage: Wer zählt zu den Risikopersonen?

Antwort: Risikopersonen sind neben der/den versicherten Person/en die Angehörigen der versicherten Person. Dies sind ausschließlich Ehepartner/Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Onkel, Tanten, Cousinen, Cousins, Neffen, Nichten, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager, Schwägerin, Adoptivkinder/-eltern, Pflegekinder/-eltern, Stiefkinder/-eltern/-geschwister.

Risikopersonen sind auch diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben, und deren Angehörige sowie diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige nahe Angehörige betreuen.

Frage: Kann ich von der Reise zurücktreten, wenn mein Hund oder meine Katze erkrankt?

Antwort: Ja, die unerwartete schwere Erkrankung und schwere Unfallverletzung eines in häuslicher Gemeinschaft mit der versicherten Person lebenden Hundes oder einer Katze ist ein versicherter Rücktrittsgrund – unabhängig davon, ob das Tier zur Reise angemeldet ist oder nicht.