Frage: Sind Flüge, Bahnfahrten oder Überfahrten mit Fähren, die nicht über vamos gebucht wurden, ebenfalls versichert?
Antwort: Ja, der vamos Flug-/Bahn-/Schiff-Reiseschutz gilt auch für nicht über vamos gebuchte Reiseleistungen, sofern der Gesamtpreis der Reise die Summe von 10.000 EUR nicht übersteigt.
Frage: Welche Verkehrsmittel sind beim vamos Gute-Fahrt-Reiseschutz abgesichert?
Antwort: Abgesichert sind alle erdgebundenen Reisen, bei denen der PKW, Bus oder Camper nicht nur zur Anreise, sondern auch zur Durchführung der gesamten Reise genutzt werden.
Frage: Wird die Versicherung auch bei Verkehrsmittel-Verspätung aktiv?
Antwort: Ja, bei Nachreise wegen einer Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel oder zeitlich gebuchter Beförderungsdienste um mehr als zwei Stunden.
Frage: Bis zu welchem Alter sind Kinder mitversichert?
Antwort: Mitreisende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird.
Frage: Kann ich nur eine Reiserücktrittsversicherung oder nur eine Reisekrankenversicherung buchen?
Antwort: Nein, es ist nicht möglich, nur eine Reiserücktrittsversicherung oder nur eine Reisekrankenversicherung zu buchen.
Frage: Wo finde ich detaillierte Informationen zu den Leistungen der Versicherung?
Antwort: Die genauen Informationen zu den Leistungen der Versicherung finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Anhang des Angebots.
Frage: Bis wann muss die Versicherung abgeschlossen sein?
Antwort: Die Versicherung muss bei Buchung der Reise oder spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Liegen zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage, muss der Reiseschutz sofort bei Buchung der Reise oder spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage abgeschlossen werden.
Frage: Wer zählt zu den Risikopersonen?
Antwort: Risikopersonen sind neben der/den versicherten Person/en die Angehörigen der versicherten Person. Dies sind ausschließlich Ehepartner/Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Onkel, Tanten, Cousinen, Cousins, Neffen, Nichten, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager, Schwägerin, Adoptivkinder/-eltern, Pflegekinder/-eltern, Stiefkinder/-eltern/-geschwister.
Risikopersonen sind auch diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben, und deren Angehörige sowie diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige nahe Angehörige betreuen.
Frage: Kann ich von der Reise zurücktreten, wenn mein Hund oder meine Katze erkrankt?
Antwort: Ja, die unerwartete schwere Erkrankung und schwere Unfallverletzung eines in häuslicher Gemeinschaft mit der versicherten Person lebenden Hundes oder einer Katze ist ein versicherter Rücktrittsgrund – unabhängig davon, ob das Tier zur Reise angemeldet ist oder nicht.