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AGB vamos

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Kleingedrucktes

Bitte sorgfältig durchlesen Bitte lesen Sie das Kleingedruckte aufmerksam durch, damit es später für beide Seiten keine unangenehmen Überraschungen gibt, denn mit Ihrer schriftlichen Buchung erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Buchung Bitte buchen Sie schriftlich. Sie können uns Ihre Buchung auch faxen oder das Buchungsformular auf unserer Homepage ausfüllen. Sie erhalten dann eine Buchungsbestätigung/Rechnung sowie den Reisepreis-Sicherungsschein von uns. Nach Erhalt dieser Unterlagen ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises auf das vamos Konto fällig.

Versicherungsprämien, sogenannte Billigflüge und Charter- und Linienflüge mit einer Stornogebühr von 100% sind sofort zu bezahlen. Der Restbetrag muss bis vier Wochen vor Anreisedatum auf unserem Konto eingegangen sein. Wir weisen darauf hin, dass unsere Mitarbeiter nicht berechtigt sind, mündliche Vereinbarungen zu treffen. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit daher immer der schriftlichen Bestätigung.

Bearbeitungsspauschale Für jede Buchung berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 10 €.

Rücktritt Sie können jederzeit vor Beginn einer Reise vom Vertrag zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen aus Gründen der Beweissicherung, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung während der Geschäftszeiten (Mo.-Fr. 09.00-18.00 Uhr und Sa. 10.00-13.00 Uhr) bei vamos. Die Stornopauschalen für Reisen betragen in der Regel:

bis 60 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
59–42 Tage = 20%
41–22 Tage = 30%
21–14 Tage = 50%
13–7 Tage = 60%
ab 6 Tagen = 80%

Bei Stornierungen am Tag des Reisebeginns oder Nichtantritt der Reise werden 95% berechnet.

Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Ihnen bleibt unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als in den vorstehenden Pauschalen angenommen.

Vermittlung von Flügen Für die Vermittlung von Linienflügen und sogenannten Billigflügen berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 20 € pro Person. Für vermittelte Flüge gelten die jeweils gültigen Stornobedingungen der Fluggesellschaften. > Weiter

Umbuchung Umbuchungswünsche können, sofern ihre Durchführung möglich ist, in der Regel erst nach Ihrem Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung zu den unter „Rücktritt” dargestellten Bedingungen vorgenommen werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. In diesen Fällen berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 25 €.

Ersatzteilnehmer Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. vamos kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften Sie und der Dritte vamos als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Reiserücktritt-Versicherung Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritt-Versicherung oder eines Familien- bzw. Single-Kind-Paketes. Nicht über vamos gebuchte Leistungen können nur über eine gesonderte Reiserücktritt-Versicherung versichert werden. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind unmittelbar an die ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft, Schadenabteilung, 81536 München zu stellen.

Reiseveranstalter und Reisebüro sind mit der Schadensregulierung nicht befasst. Zusammen mit Ihrer Versicherungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie die vollständigen Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktritt-Versicherung (ABRV).

Reisepreisabsicherung Mit vamos reisen Sie sicher. Gemäß Reisevertragsrecht haben wir sämtliche Kundengelder bei „Reisegarant”, Jessenstr. 4, 22767 Hamburg, absichern lassen. Alle vamos Kunden erhalten einen Sicherungsschein pro Reise.

Haftung Wir verpflichten uns, unsere im Prospekt angegebenen Leistungen gewissenhaft und korrekt zu erbringen.

vamos haftet nicht für Leistungsstörungen, die wir nicht zu vertreten haben, z.B. in Fällen „höherer Gewalt” wie Naturereignissen, Umweltkatastrophen, Krieg, Krisen, Streiks, Epidemien etc.. Des Weiteren besteht keine Haftung bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäck-Versicherung.

Die vertragliche Haftung von vamos für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder vamos für diese Schäden allein aufgrund des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Für alle gegen vamos gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden pro Reisenden und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

Eltern sind mit Ausnahme der fest vereinbarten Betreuungszeiten bei Eltern-Kind-Reisen für die Aufsicht ihrer Kinder selbst verantwortlich.

Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Reisestörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unsere Mitarbeiter vor Ort bzw. der jeweilige örtliche Leistungsträger sind sofort über Störungen am Urlaubsort in Kenntnis zu setzen.

Sollten diese Personen nicht am Ort sein, reicht eine sofortige Mitteilung an vamos, worin die Mängel beschrieben sind und um Abhilfe nachgesucht wird. Unsere Mitarbeiter vor Ort bzw. der jeweilige Leistungsträger werden unverzüglich – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – für Abhilfe sorgen.

Unterlässt der Reisende es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

Wird eine von uns veranstaltete Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, und leistet vamos innerhalb einer angemessenen, vom Reisenden gesetzten Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für vamos erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.

Der Bestimmung einer Abhilfefrist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von vamos verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. vamos empfiehlt, die Kündigung im Eigeninteresse schriftlich auszusprechen.

Wird der Vertrag gekündigt, so schuldet der Reisende vamos den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Reisepreis. Dies gilt nicht, soweit die Leistungen infolge der Aufhebung des Vertrages für ihn kein Interesse haben.

Beanstandungen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber vamos geltend zu machen. Dies sollte im Eigeninteresse schriftlich geschehen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert gewesen ist.

Vertragliche Ansprüche des Reisenden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Gleiches gilt für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Allgemeines Die Berichtigung von offenkundigen Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Änderungen des Reiseprogramms oder einzelner Leistungen aus Gründen höherer Gewalt bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

Veranstalter Bitte beachten Sie unsere Hinweise. Die Reiseveranstalter werden bei allen Reisen in der Buchungsbestätigung benannt.

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